Entspannt Fliegen – Was in der Schwangerschaft oder mit kleinen Kindern zu beachten ist

Es gibt viele Mythen, die werdende oder frischgebackene Eltern in den Wahnsinn treiben. TUI Bloggerin Stephanie klärt auf, was beim Reisen in der Schwangerschaft stimmt und was zu beachten ist.

Der Urlaub steht vor der Tür. Endlich Zeit zum Erholen, aber was machen wir, wenn wir schwanger sind oder ein Kleinkind haben? Kann man dann trotzdem in den Urlaub fahren? Dürfen Schwangere eigentlich fliegen? Muss ich für mein neugeborenes Kind eigentlich den Flug bezahlen? Bei den Reisevorbereitungen tauchen immer mehr und mehr Fragen auf und jeder hat andere Meinungen. Zusammen mit Spezialisten haben wir die richtigen Antworten für dich gefunden, damit du in Ruhe und sorglos in den Urlaub fliegen kannst.

Entspannt mit Kindern oder in der Schwangerschaft in den Urlaub.
Entspannt mit Kindern oder in der Schwangerschaft in den Urlaub.

Mythos 1: Ich bin schwanger und darf nicht mehr fliegen.

Falsch! In der Regel empfehlen Ärzte lange Flugstrecken während der ersten 12 Wochen zu vermeiden, da in dieser Phase eine erhöhte Gefahr von Blutungen oder einer Fehlgeburt besteht. Da die Schwangerschaft im zweiten Trimester eine stabilere Phase erreicht, gilt das mittlere Schwangerschaftsdrittel häufig als idealere Reisezeit. Viele der anfänglichen Symptome wie Übelkeit oder Müdigkeit sind bereits abgeklungen, man schleppt noch nicht so viele Pfunde mit sich herum und die Gefahr einer Thromboseentstehung ist noch nicht so hoch, wie im letzten Schwangerschaftsdrittel.

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Das alles heißt aber nicht, dass du als werdende Mutter nicht mehr fliegen darfst, sondern alle Risiken selbst, am besten unter Rücksprache mit deinem Frauenarzt, abwägen musst.

Bei den meisten Fluggesellschaften, so auch bei TUI fly, ist das Fliegen bis zur 36. Schwangerschaftswoche erlaubt. Danach können Schwangere nicht mehr mitgenommen werden. Die Gefahr von Wehen oder einer Geburt an Bord ist einfach zu hoch. Achte bitte darauf, dass auch dein Rückflug vor der 36. Schwangerschaftswoche liegt, denn sonst kann dir der Flug verweigert werden.

Für Frauen mit einer Mehrlingsschwangerschaft ist das Fliegen bei TUI fly nur bis zur 32. Schwangerschaftswoche möglich. Da diese Bestimmungen je nach Fluggesellschaft variieren können, solltest du dich vor deiner Flugbuchung mit den Bestimmungen der jeweiligen Airline vertraut machen.

Damit die Mitarbeiter der Fluggesellschaft den Stand deiner Schwangerschaft auch überprüfen können, solltest du immer deinen Mutterpass bei dir führen, in welchem der voraussichtliche Geburtstermin und der bisherige Verlauf der Schwangerschaft vermerkt sind. Außerdem verlangen manche Fluggesellschaften ab der 28. Schwangerschaftswoche ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Schwangerschaft problemlos verläuft und du gesundheitlich in der Lage bist zu fliegen. Bitte informiere dich hierzu vorab bei der entsprechenden Airline.

Grundsätzlich kann im Flugzeug die eingeschränkte Bewegungsfreiheit für schwangere Frauen ein Problem sein. Um der erhöhten Thrombosegefahr entgegenzuwirken, solltest du Langstreckenflüge lieber meiden und dich stattdessen auf Ziele mit kürzerer Flugzeit konzentrieren. Ideal sind beispielsweise Ziele rund ums Mittelmeer.

Buche lieber einen Sitzplatz am Gang, in der vordersten Reihe oder gönne dir einen Comfort-Seat für etwas mehr Beinfreiheit. Dann kannst du deine Beine bequem ausstrecken. Trinke ausreichend, trage bequeme Kleidung und optimaler Weise Kompressionsstrümpfe.

Außerdem empfehlen wir dir, nach Möglichkeit aufzustehen und ein paar Schritte auf- und abzugehen. Gut geeignet sind auch die folgenden kleinen Übungen, die du im Sitzen an deinem Platz machen kannst:

  • Strecke deine Beine nach Möglichkeit aus. Nun strecke deine Zehenspitzen so, dass dein Fuß in einer Linie mit deinem Unterschenkel ist. Zieh die Fußspitzen nun so zu dir heran, dass der Fuß im 90 Grad Winkel zum Unterschenkel steht. Wiederhole die Übung 15 Mal.
  • Setze dich gerade in deinem Sitz hin und positioniere die Füße parallel auf dem Boden. Hebe nun so weit wie möglich deine Fußspitze an und presse die Ferse gleichzeitig auf den Boden. Rolle jetzt den Fuß mit Druck über den Boden bis hin zur Fußspitze ab und hebe dabei die Ferse an. Wiederhole die Übung ebenfalls 15 Mal.
  • Setze dich wieder gerade in deinem Sitz hin und stelle deine Füße erneut parallel auf dem Boden ab. Hebe nun ein Bein an und tue so, als würdest du einbeinig Fahrradfahren, führe also eine kreisförmige Bewegung aus. Nach 20 Wiederholungen wechsle das Bein.
  • Nimm dieselbe Ausgangsposition der vorherigen Übung ein. Hebe jetzt ein Bein an und versuche mit den Zehenspitzen eine Acht auf den Boden zu malen. Wiederhole dies 10 Mal und wechsle dann das Bein.

Mythos 2: Wenn ich in der Schwangerschaft fliege, wird mein Kind verstrahlt.

Dass es eine Strahlenbelastung im Flugzeug gibt, stimmt. Dass es für die Schwangerschaft schädlich ist, ist wiederum nicht belegt. Die Strahlenbelastung gilt als nicht gefährlich, solange du nicht ununterbrochen im Jahr fliegst. Bei Bedenken kann ein Gespräch mit deinem Frauenarzt hilfreich sein.

Die Metalldetektoren, mit denen die Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, stellen weder für dich noch für dein Kind eine Gefahr dar. Denn sie arbeiten nicht strahlenbasiert, sondern magnetisch.

Die Befürchtung, dass der niedrige Sauerstoffdruck an Bord für Mutter oder Kind kritisch sein könnte, ist ein Mythos, denn dieser ist nur so geringfügig vermindert, dass er keinen gefährlichen Einfluss auf den menschlichen Organismus hat.

Mythos 3: Ich bin schwanger und darf meinen geplanten Flug nicht stornieren.

Das stimmt! Leider darf ein Flug nicht storniert werden, nachdem du erfährst, dass du schwanger bist. Dies gilt nicht als hinreichender Grund, da du noch bis zur 35. SS-Woche fliegen darfst. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall vor der Reise noch mal die Richtlinien des Reiseveranstalters zu lesen. Was während einer Schwangerschaft auf jeden Fall empfohlen werden kann, ist eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Hierdurch kannst du deine Reise auf Grund von Krankheit oder Komplikationen auch kurzfristig und problemlos stornieren.

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Mythos 4: Neugeborene dürfen nicht fliegen.

Falsch! Dein neugeborenes Kind darf, wenn es nicht anders geht, schon im Alter von einer Woche fliegen. Es empfiehlt sich jedoch bis ca. 6 Wochen nach der Geburt zu warten, dann hat in der Regel bereits die U3 stattgefunden und du weißt, ob dein Baby gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, welche gegen eine Flugreise sprechen würden.

Hast du dein Kind durch einen Kaiserschnitt zur Welt gebracht, empfiehlt es sich, dass du mind. 10 Tage wartest, bis du wieder eine Flugreise antrittst.

Mythos 5: Bis zum 2. Jahr bezahlen Kleinkinder nicht.

Das ist leider falsch! Kinder unter zwei Jahren müssen einen Anteil des Flugpreises bezahlen. Das ist meistens ein kleiner Betrag und orientiert sich bei ca. 10% des Erwachsenentarifes, die genaue Preisfestlegung ist jedoch bei den verschiedenen Airlines unterschiedlich. Daher lohnt es sich immer, die Preise zu vergleichen und nachzufragen. Ab dem zweiten Lebensjahr müssen Kinder schon deutlich mehr bezahlen. In einigen Fällen sogar den kompletten Flugpreis.

Mythos 6: Kleinkinder haben einen eigenen Sitzplatz.

Das stimmt so nicht. Bis zum zweiten Lebensjahr hat ein Kind keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Es sitzt auf dem Schoß der Eltern und wird dort mit einem speziellen zusätzlichen Anschnallgurt gesichert. Dafür bezahlt es auch nicht den vollen Preis. Ab dem zweiten Lebensjahr bekommen Kleinkinder einen eigenen Sitzplatz, sie bezahlen dann aber auch fast den vollen Preis; teilweise sogar den vollen. Gegen einen Aufpreis ist es vereinzelt jedoch möglich, auch für Kleinkinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zu buchen. Dazu müssen Eltern über einen passenden Autositz verfügen, welcher auch für Flugzeuge zugelassen ist. Da dies jedoch nur vereinzelt gilt, muss für jeden Flug einzeln nachgefragt werden, da dies nicht nur abhängig von den generellen Richtlinien der Airline ist, sondern auch vom Kaliber des Flugzeuges. Bei einigen passt der Autokindersitz weder in die Gepäckablage noch unter den Sitz.

Daher mein Tipp: Kläre immer alles im Voraus. Bevor du deinen Urlaub buchst, sprich mit deinem Frauenarzt, dem Kinderarzt und frag beim Reiseveranstalter oder am besten direkt bei der Fluggesellschaft nach. So kannst du dich in Ruhe auf alles vorbereiten, Stress vermeiden und Missverständnissen aus dem Weg gehen.

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